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Kinderwunschrecht Rechtsanwalt

Berufsunfähigkeit: Berufsunfähigkeitsrente für Versicherungsmakler wegen Handverletzung

Ein Versicherungsmakler erhält Leistungen wegen Berufsunfähigkeit, weil er mit seiner rechten Hand keine wesentlichen beruflichen Tätigkeiten mehr ausüben kann.

Urteil des LG Heidelberg vom 08.03.2013

Als Rechtsanwalt habe ich erstritten, daß ein selbständiger Versicherungsmakler berufsunfähig ist, weil er als Rechtshänder mit seiner rechten Hand keine wesentlichen beruflichen Tätigkeiten nicht mehr verrichten kann. Dazu gehören etwa Bürotätigkeiten oder Arbeiten mit dem Computer.

Kläger ist Rechtshänder.

Der Kläger ist auf sein rechtes Handgelenk gefallen. Es wurden zahlreiche Operationen notwendig. Die Hand ist nicht mehr gebrauchsfähig. Der Kläger hatte eine private Versicherung auf Berufsunfähigkeit abgeschlossen. Danach ist er berufsunfähig, wenn er wegen einer Körperverletzung nicht mehr als 50 Prozent seinen Beruf als selbständiger Versicherungsmakler ausüben kann.

Berufsfähig mit Hilfsmitteln?

Die BU-Versicherung behauptete, der Kläger ist nicht berufsunfähig. Er könnte den Einsatz seiner rechten Hand auf ein Minimum reduzieren. Für seine Bürotätigkeit könnte er technische Hilfsmittel nutzen und einen Mitarbeiter einstellen. Er könnte Schreiben diktieren lassen und ein Auto mit Automatik fahren. Damit könnte er wieder als Versicherungsmakler arbeiten.

Wesentliche Einschränkung von Haupttätigkeit

Das Gericht urteilte dagegen. Die berufswesentlichen Tätigkeiten sind dem Kläger nicht mehr möglich wegen der Einschränkungen seiner rechten Hand. Eine Alternative kann nicht die linke Hand sein. Diese könnte nur Hilfstätigkeiten ausführen, aber nicht wesentliche für den Beruf. Ein selbständiger Versicherungsmakler muß unbedingt einen Computers nutzen können. Dieser ist auf einen Rechtshänder ausgelegt. Dem Kläger kann man auch nicht zumuten, seine Selbständigkeit umzuordnen.

Umorganisation und Geld

Dieses sei nur mit erheblichem finanziellen Einsatz möglich. Diesen muß er laut Versicherungsbedingungen nicht erbringen. Bei gesunkenem Einkommen wegen der Berufsunfähigkeit könnte er keinen Mitarbeiter einstellen und kein neues Auto kaufen. Eine Sprachsoftware kann keine Diagramme zeichnen und keine Aufzeichnungen etwa direkt im Kundengespräch erstellen.

Mein Angebot als Rechtsanwalt

Täglich arbeite ich in ganz Deutschland als Rechtsanwalt im Bereich des Versicherungsrechts. Die Probleme um die wesentlichen Fragen kenne ich. Als Rechtsanwalt berate ich Sie gerne über Ihre ganz konkrete Problematik. Meine Ersteinschätzung ist dabei für Sie mit keinen Kosten verbunden.

Rechtsanwalt Andreas Maria Wucherpfennig – Münster, Berlin & Hamburg

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