Aktuelles

Als spezialisierter Rechtsanwalt gebe ich Ihnen Antworten auf Ihre Fragen in Sachen Kinderwunschrecht. Seit mehr als zwölf Jahren arbeite ich in diesem Fachgebiet und berate und vertrete Paare und Arztpraxen in ganz Deutschland sowie bei Behandlungen im Ausland.

Embryonenschutzgesetz

Keine Erstattung von Kosten für verbotene Eizellspende

Eine private Krankenversicherung muß keine Kosten für eine künstliche Befruchtung bei Verwendung einer Eizellspende erstatten. Diese ist in Deutschland verboten.

Urteil des BGH vom 14.06.2017

Ein Paar hat in Deutschland fünf IVF durchführen lassen, bevor sie in einem IVF-Zentrum in der Tschechischen Republik eine IVF mit Eizellspende durchführen ließen. Konnten sie wissen, daß die Krankenversicherung nicht zahlen wird?

Vom BGH war zu entscheiden, ob das Paar aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) entnehmen muß, daß ihre Kosten dafür nicht erstattet werden, obwohl sie sich dort behandeln lassen dürfen und die IVF mit Eizellspende dort auch erlaubt ist.

IVF mit Eizellspende im Ausland erlaubt

Eine Richtlinie des Europäischen Parlaments regelt, daß Dienstleister in der EU nicht diskriminierend beschränkt werden dürfen. Diese Dienstleistungsrichtlinie findet jedoch keine Anwendung auf Gesundheitsdienstleistungen. Insofern ist Europarecht nicht entscheidend. Es gilt das deutsche Recht für die AVB der Krankenversicherung.

Grundlage einer künstlichen Befruchtung ist das Embryonenschutzgesetz. Dieses schreibt vor, daß die austragende Mutter identisch ist mit der genetischen. Es soll dem Gesetzgeber nach eine sogenannte „gespaltene Mutterschaft“ verhindert werden. Das Risiko möglicherweise entstehender Konflikte unter den Eltern und seelischer negativer Entwicklung des Kindes soll nicht eintreten.

Eizellspende in Deutschland verboten

Was sagen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zur IVF mit Eizellspende? Eine Regelung dazu ist nicht zu finden. Dem BGH nach ist dann zu fragen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer die AVB versteht. Der BGH urteilt dazu, daß ein solcher Versicherungsnehmer den AVB entnehmen kann, daß eine deutsche Krankenversicherung nur solche Kosten der Behandlung erstatten muß, die in Deutschland auch erlaubt ist. Ein Versicherungsnehmer, der eine solche Behandlung durchführen läßt, kennt die Rechtswidrigkeit.

Mein Angebot als Rechtsanwalt

Täglich arbeite ich in ganz Deutschland als Rechtsanwalt im Bereich des Kinderwunschrechtes. Die Probleme um die wesentlichen Fragen kenne ich. Als Rechtsanwalt berate ich Sie gerne über Ihre ganz konkrete Problematik. Meine Ersteinschätzung ist dabei für Sie mit keinen Kosten verbunden.

Rechtsanwalt Andreas Maria Wucherpfennig – Münster, Berlin & Hamburg

Rechtsanwalt Blick auf Klienten

Herzlich willkommen auf der Internetseite meiner Rechtsanwaltskanzlei.
Gerne spreche ich mit Ihnen über Ihr Anliegen. Melden Sie sich ganz einfach bei mir.
Eine erste Einschätzung ist für Sie kostenlos.

Aktuelles

Kontakt

Kanzlei Münster

Voßgasse 3
48143 Münster

Telefon: 0251 4841602
Telefax: 0251 4841603
Mobil: 0151 24071888
info(at)rechtsanwalt-wucherpfennig.de

Kanzlei Hamburg

Grindelallee 141
20146 Hamburg (Rotherbaum)

Telefon: 040 2282 17500
Telefax: 040 2282 17501
Mobil: 0151 24071888   
info(at)rechtsanwalt-wucherpfennig.de